Kosten
Die Kosten können über die Krankenkasse abgerechnet oder privat in Anspruch genommen werden.
§24h SGB V -
Schwangerschaft,
Geburt, Frühwochenbett:
Bei Beschwerden in der Schwangerschaft (ärztliche Bescheinigung) oder nach der Geburt besteht Anspruch auf eine professionelle Haushaltshilfe – ohne weitere Kosten für die Familie.
Nach der Geburt stehen jeder Frau 6 Tage Unterstützung zu. (Frühwochenbett) Diese können von der Hebamme bescheinigt und vorab beantragt werden.
Mögliche Indikationen:
- Hyperemesis (anhaltend starkes Erbrechen)
- Blutungen
- streng verordnete Bettruhe
- Fehl-/ Frühgeburtsprophylaxe
- verordnete körperliche Schonung (kein heben/ tragen)
- Beckenringlockerung
- Symphysenlockerung
§ 38 SGB V -
Krankheit, Wochenbett:
greift bei Krankheit, Klinikaufenthalt, ambulanter Operation oder im Wochenbett.
Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 26 Wochen, mit einer gesetzlichen Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 € pro Tag).
Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Unterstützung.
Mögliche Indikationen:
- Kaiserschnittgeburt
- langwierige/schwierige Geburt
- hoher Blutverlust unter Geburt
- Probleme Stillmanagement (Mastitis, wiederkehrender Milchstau)
- perinatale psychische Erkrankungen
- Kreislaufdysregulation
- eingeschränkte Beweglichkeit
- Schmerzen aufgrund von Geburtsverletzungen
- Rückenschmerzen (nach PDA)
- Symphysenschmerzen/ -sprengung
- Frühgeburt
- Mehrlingsgeburt
- ambulante Monitorüberwachung
- Gedeihstörung
- Erkrankung Baby/Kind
Privatleistung
Selbstverständlich können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen und abgerechnet werden.
