Kosten
Die Kosten können über die Krankenkasse abgerechnet oder privat in Anspruch genommen werden.
§24h SGB V - 
Schwangerschaft, 
Geburt, Frühwochenbett:

Bei Beschwerden in der Schwangerschaft (ärztliche Bescheinigung) oder nach der Geburt besteht Anspruch auf eine professionelle Haushaltshilfe – ohne weitere Kosten für die Familie.  

Nach der Geburt stehen jeder Frau 6 Tage Unterstützung zu. (Frühwochenbett) Diese können von der Hebamme bescheinigt und vorab beantragt werden.

Mögliche Indikationen:

  • Hyperemesis (anhaltend starkes Erbrechen)
  • Blutungen
  • streng verordnete Bettruhe
  • Fehl-/ Frühgeburtsprophylaxe
  • verordnete körperliche Schonung (kein heben/ tragen)
  • Beckenringlockerung
  • Symphysenlockerung
§ 38 SGB V -
Krankheit, Wochenbett:

greift bei Krankheit, Klinikaufenthalt, ambulanter Operation oder im Wochenbett.

Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 26 Wochen, mit einer gesetzlichen Zuzahlung von 10 % (mind. 5 €, max. 10 € pro Tag).

Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Unterstützung.

Mögliche Indikationen:

  • Kaiserschnittgeburt
  • langwierige/schwierige Geburt
  • hoher Blutverlust unter Geburt
  • Probleme Stillmanagement (Mastitis, wiederkehrender Milchstau)
  • perinatale psychische Erkrankungen
  • Kreislaufdysregulation
  • eingeschränkte Beweglichkeit
  • Schmerzen aufgrund von Geburtsverletzungen
  • Rückenschmerzen (nach PDA)
  • Symphysenschmerzen/               -sprengung
  • Frühgeburt
  • Mehrlingsgeburt
  • ambulante Monitorüberwachung
  • Gedeihstörung
  • Erkrankung Baby/Kind

Privatleistung

Selbstverständlich können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen und abgerechnet werden.

 

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